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Anwälte

Rechtsanwalt Dr. Michael Bonefeld 

BERUFSERFAHRUNG
Seit 1994 zugelassener Rechtsanwalt, seidem ausschließlich tätig auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge
Seit 1994 Dozent für Erbrecht, u.a. als Lehrbeauftragter an der European Business School (EBS)
Durchführung von zahlreichen Testamentsvollstreckungen im In- und Ausland
Stiftungsvorstand der OH DO KWAN Stiftung Carl Wiedmeier und Ludmilla Pankofer

AUSBILDUNG
1984-1986 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg
1986-1987 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Innsbruck
1987-1990 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen, dort 1. Juristisches Staatsexamen
1990-1992 Rechtsreferendariat im OLG Bezirk Celle sowie in London, zweites Staatsexamen
2004 Promotion am Max Planck Institut für Internationale Rechtsvergleichung (MPI) an der Universität Hamburg bei Prof. Dr. Magnus

MITGLIEDSCHAFTEN / ZERTIFIZIERUNGEN / AUSZEICHNUNGEN
• Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb)
• Institut für Erbrecht e.V.
• Fachanwalt für Familienrecht
• Fachanwalt für Erbrecht
• Erfolgreiche Abschlussprüfung des Fachanwaltslehrgangs "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" (Verleihung des Fachanwaltstitels noch nicht beantragt)
• Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
• Höchstbewertung mit wenigen weiteren deutschen Kollegen in der Focus Anwaltsliste auf dem Gebiet Erbrecht seit Bestehen der Liste
• Anwaltsauszeichnung der Zeitschrift Capital „Shootingstar“ im Erbrecht 2006
• Preisträger des Wissenschaftsehrenpreises der AGT 2014 für herausragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge zusammen mit Notar Dr. Jörg Mayer als erster Rechtsanwalt in Deutschland.



Rechtsanwältin Katrin Heindl

BERUFSERFAHRUNG
Seit 2004 zugelassene Rechtsanwältin
Unterstützung von zahlreichen Testamentsvollstreckungen

Ausbildung:
1997 – 1998 Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg
1998 - 2002 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwigs-Maximilians-Universität München, dort 1. Juristisches Staatsexamen
2002 – 2004 Rechtsreferendariat im OLG Bezirk München sowie in Brisbane, Australien, zweites Staatsexamen

Mitgliedschaften / Zertifizierungen / Auszeichnungen
- Deutscher Anwaltsverein: Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
- zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
- durchgängige Listung in der Focus Anwaltsliste der TOP Anwälte Deutschlands auf dem Gebiet Erbrecht seit 2014

Veröffentlichungen:
Frau Rechtsanwältin Katrin Heindl ist ebenfalls Autorin und Co-Autorin tätig. Zu ihren Veröffentlichungen gehören u. A.
- Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, „§ 1 Annahme und Führung des Mandats in Erbsachen“, „§ 25 Ausgewählte Schnittstellen zwischen Familien- und Erbrecht“
- Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, „§ 9 Erbenhaftung“
- AnwZert ErbR 1/2018 Anm. 1: Testierwille beim gemeinschaftlichen Testament
- ZErb 2016, 1: Ausschlagungsentscheidung des (Erbes-) Erben unter Berücksichtigung noch nicht geltend gemachter Pflichtteilsansprüche des Erblassers bei der Pflichtteilsberechnung
- ZErb 2014, 181: Zuwendung auf den Todesfall unter Lebenden im Rahmen von Bankgeschäften – ein Kurzüberblick

 
 
 
 
 
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