INSTITUT für TESTAMENTSVOLLSTRECKUNGZusammen mit Rechtsanwalt Dr. Manuel Tanck hat Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Bonefeld das Institut für Testamentsvollstreckung gegründet.
Aufgabe dieses Institutes ist
- die Erstellung von Gutachten zur Testamentsvollstreckervergütung nach § 2221 BGB
- Fortbildung von Testamentsvollstreckern
- Beratung von Testamentsvollstreckern vor oder während einer Testamentsvollstreckung
Falls Sie Rückfragen haben, stehen wir gerne unter 089 -210 205 50 zur Verfügung