Die Beratung des Generationenwechsels hinsichtlich des Privat- und des unternehmerisch gebundenen Vermögens im Wege der sog. vorweggenommenen Erbfolge sowie der gerichtlichen Vertretung erfolgt im wesentlichen im Rahmen nachfolgender Bereiche:
- Entwurf letztwilliger Verfügungen wie Testamente und Erbverträge sowie Schenkungsverträge (Übergabeverträge)
- Sicherung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Gestaltungen unter Berücksichtigung des ehelichen Güterrechts
- Umsetzung der Nachfolgeplanung unter Einsatz nationaler Rechtsformen wie Stiftungen, Vereine und Gesellschaften
- Gründung und Begleitung von Stiftungen
- Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Nachfolgeplanung unter Beachtung ausländischer Gestaltungsmöglichkeiten
- Strukturierung des Vermögens unter den Aspekten der Altersversorgung, des Vermögensaufbaus und der Steuerminimierung
- Analyse der Vermögenssituation und Vermögenscontrolling (in Zusammenarbeit mit Banken und Certified Estate Plannern)
- Praxis- und Apothekennachfolge
- Nachfolge im land- und forstwirtschaftlichen Bereich
- Prozessvertretung in Erbprozessen aller Art (Anfechtung, Feststellung des Erbrechts, Pflichtteil etc.)