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Tätigkeitsfelder

Bei BONJUR werden Sie ausschließlich von Fachanwälten für Erbrecht beraten oder vertreten.
Jeder Berater ist bundesweit renommiert entweder als Autor von Fachbüchern, als Dozent oder aufgrund seiner langjährigen Expertise ausschließlich auf dem Gebiete des Erbrechtes und der Unternehmensnachfolge.

Unsere langjährige wissenschaftliche und auch praktische Erfahrung fließt in folgende Beratungsschwerpunkte der Kanzlei ein:
• nationales Erbrecht
• internationales Erbrecht
• vorweggenommene Erbfolge
• Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
• Stiftungen
• Stiftungsmanagement
• Testamentsvollstreckung (insbes. Unterstützung von Testamentsvollstreckern)
• Unternehmensnachfolge
• Eheverträge (insbes. für Unternehmer)
Die Beratung des Generationenwechsels hinsichtlich des Privat- und des unternehmerisch gebundenen Vermögens im Wege der sog. vorweggenommenen Erbfolge sowie der gerichtlichen Vertretung erfolgt im wesentlichen im Rahmen nachfolgender Bereiche:

- Entwurf letztwilliger Verfügungen wie Testamente und Erbverträge sowie Schenkungsverträge (Übergabeverträge)
- Sicherung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Gestaltungen unter Berücksichtigung des ehelichen Güterrechts
- Umsetzung der Nachfolgeplanung unter Einsatz nationaler Rechtsformen wie Stiftungen, Vereine und Gesellschaften
- Gründung und Begleitung von Stiftungen
- Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Nachfolgeplanung unter Beachtung ausländischer Gestaltungsmöglichkeiten
- Strukturierung des Vermögens unter den Aspekten der Altersversorgung, des Vermögensaufbaus und der Steuerminimierung
- Analyse der Vermögenssituation und Vermögenscontrolling (in Zusammenarbeit mit Banken und Certified Estate Plannern)
- Praxis- und Apothekennachfolge
- Nachfolge im land- und forstwirtschaftlichen Bereich
- Prozessvertretung in Erbprozessen aller Art (Anfechtung, Feststellung des Erbrechts, Pflichtteil etc.) 
 
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